Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne direktem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
Es besteht daher auch in der Wahl der Behandlung keine Abhängigkeit oder Einschränkung von Seiten der Krankenkasse.
Als Privatpatient bezahlen Sie das Honorar für die Behandlung zunächst selber.


Warum Wahlarzt?

  • kurzfristige Terminvergabe
  • keine oder sehr kurze Wartezeiten in der Ordination
  • Behandlung durch einen Spezialisten nach dem letzten Stand der Wissenschaft
  • ausreichend Zeit um ihr Problem zu besprechen
  • ausreichend Zeit zur genauen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapieplanung – denn eine gute Behandlung braucht zuerst immer eine gute Diagnostik


Kostenrückerstattung?

Nach jedem Besuch in meiner Ordination erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können.
Das können Sie entweder persönlich, mit der Post oder per Fax erledigen.
Sollten Sie Schwierigkeiten damit haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

Je nach Krankenkasse und abgerechneter Leistung bekommen Sie einen Teil der Wahlarztrechnung rückerstattet.
Beispielsweise bekommen Sie von der Gebietskrankenkasse 80 % dessen rückvergütet, was die Kasse einem Vertragsarzt zu zahlen hätte.

Ihre Zusatzversicherung zahlt Ihnen die gesamte Wahlarztrechnung zurück, wenn in Ihrem Vertrag eine sog. “Wahlarztklausel” inkludiert ist.

Sollten Sie Fragen zur Kostenrückerstattung haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.


Direkte Zuweisung ins Orthopädische Spital Speising

Da ich neben meiner Wahlarzttätigkeit auch im Orthopädischen Spital Speising tätig bin, kann ich Sie entweder zur konservativen Schmerztherapie oder zu einer Operation direkt ins Krankenhaus einweisen.
Kleinere Operationen können an unserer Tagesklinik auch ambulant durchgeführt werden.