Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne direktem
Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
Es besteht daher auch in der Wahl der Behandlung keine Abhängigkeit
oder Einschränkung von Seiten der Krankenkasse.
Als Privatpatient bezahlen Sie das Honorar für die Behandlung
zunächst selber.
Warum Wahlarzt?
- kurzfristige Terminvergabe
- keine oder sehr kurze Wartezeiten in der Ordination
- Behandlung durch einen Spezialisten nach dem letzten Stand der
Wissenschaft
- ausreichend Zeit um ihr Problem zu besprechen
- ausreichend Zeit zur genauen Untersuchung, Diagnosestellung und
Therapieplanung – denn eine gute Behandlung braucht zuerst immer
eine gute Diagnostik
Kostenrückerstattung?
Nach jedem Besuch in meiner Ordination erhalten Sie eine
Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrer
Zusatzversicherung einreichen können.
Das können Sie entweder persönlich, mit der Post oder per Fax
erledigen.
Sollten Sie Schwierigkeiten damit haben, sind wir Ihnen gerne dabei
behilflich.
Je nach Krankenkasse und abgerechneter Leistung bekommen Sie einen
Teil der Wahlarztrechnung rückerstattet.
Beispielsweise bekommen Sie von der Gebietskrankenkasse 80 % dessen
rückvergütet, was die Kasse einem Vertragsarzt zu zahlen hätte.
Ihre Zusatzversicherung zahlt Ihnen die gesamte Wahlarztrechnung
zurück, wenn in Ihrem Vertrag eine sog. “Wahlarztklausel” inkludiert
ist.
Sollten Sie Fragen zur Kostenrückerstattung haben, beantworten wir
Ihnen diese gerne.
Direkte Zuweisung ins Orthopädische Spital Speising
Da ich neben meiner Wahlarzttätigkeit auch im Orthopädischen Spital
Speising tätig bin, kann ich Sie entweder zur konservativen
Schmerztherapie oder zu einer Operation direkt ins Krankenhaus
einweisen.
Kleinere Operationen können an unserer Tagesklinik auch ambulant
durchgeführt werden.